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17.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Ministerrat einigt sich über Erweiterung der Geldwäscherichtlinie

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Die Panama Papers sind vertrauliche Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca, die durch einen Whistleblower im April 2016 an die Öffentlichkeit gelangten.

Der europäische Ministerrat hat die Erweiterung der EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Kernpunkt ist der automatische Informationsaustausch über den wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen. Dies sei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuträglich.

Die Enthüllungen der „Panama-Papers“ deckten auf, dass die Geheimhaltung von Offshore-Geldern durch Unternehmen als zwischengeschaltete Strukturen weit verbreitet ist. Laut EU-Kommission werden hierdurch Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, aber auch Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, begünstigt.

Erweiterung von Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten

Der automatische Informationsaustausch über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen aus „Drittländern mit hohem Risiko“, wie ihn der Ministerrat nun beschlossen hat, soll diesen Folgen entgegenwirken. Eine weitere wichtige Erweiterung der Richtlinie ist die Einbeziehung von Anbietern und Umtauschplattformen virtueller Währungen als Verpflichtete. Sie unterliegen somit den gleichen Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten wie Steuerberater und Banken.

Die Vorgaben der erweiterten Richtlinie sind nach Inkrafttreten ab 01.01.2018 durch die Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden.

(DStV, PM vom 15.11.2016/ Viola C. Didier)


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