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05.10.2021

Meldung, Steuerrecht

EU-Liste nicht kooperativer Länder aktualisiert

Der Rat der EU hat beschlossen, Anguilla, Dominica und die Seychellen von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zu streichen.

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Alle drei waren zuvor in die Liste aufgenommen worden, weil sie die Kriterien der EU für Transparenz im Steuerbereich nicht erfüllten, da ihnen in Bezug auf den Informationsaustausch auf Anfrage vom Globalen Forum der OECD nicht mindestens das Rating „Largely Compliant“ zugewiesen worden war. Der Streichung von der Liste ging der Beschluss des Forums voraus, diesen Ländern und Gebieten eine ergänzende Überprüfung bezüglich dieser Frage zu gewähren.

Diese Länder stehen auf der EU-Liste

Neun Länder und Gebiete stehen weiterhin auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete (Anhang I): Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

Da die gewährte ergänzende Überprüfung noch aussteht, wurden Anguilla, Dominica und die Seychellen nun in das Dokument über den Stand der Zusammenarbeit (Anhang II) aufgenommen, in dem Länder und Gebiete erfasst sind, die noch nicht alle internationalen Steuernormen erfüllen, aber Verpflichtungen zur Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich eingegangen sind.

Costa Rica, Hongkong, Malaysia, Nordmazedonien, Katar und Uruguay sind auch in dieses Dokument enthalten. Australien, Eswatini und die Malediven haben dagegen alle notwendigen Steuerreformen durchgeführt und sind deshalb nicht mehr im Dokument enthalten.

Nach der aktuellen Überarbeitung steht die Türkei weiterhin in Anhang II. In seinen Schlussfolgerungen vom Februar 2021 hat der Rat die Türkei aufgefordert, sich zu einem automatischen Informationsaustausch mit allen Mitgliedstaaten zu verpflichten. Auch wenn es seither Fortschritte gibt, müssen weitere Schritte unternommen werden.

Hintergrundinformationen

Der Rat überprüft zweimal jährlich seine Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete sowie ein begleitendes Dokument über den Stand der Zusammenarbeit. Diese Praxis wurde 2017 eingeführt, um weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern und die Mitgliedstaaten darüber zu unterrichten, welche Länder und Gebiete außerhalb der EU missbräuchliche Steuerpraktiken anwenden. Sie können dann Abwehrmaßnahmen einsetzen, um ihre Steuereinnahmen zu schützen und Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Missbrauch zu bekämpfen.

Die Kriterien für die Aufnahme in die Liste stehen im Einklang mit internationalen Steuerstandards und konzentrieren sich auf Steuertransparenz, faire Besteuerung und Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.


Rat der EU vom 05.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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