Die Europäische Kommission hat die Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener Informationen veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten praktische Empfehlungen, wie Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das Klima sowie die Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäft berichten können.
Die Leitlinien sind eine Ergänzung der Kommissionsleitlinien zur Nichtfinanziellen Berichterstattung vom Juli 2017 und behandeln die Angabenempfehlungen der Task force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Zuvor hatten sowohl die Technical Expert Group on Sustainable Finance als auch die Kommission selbst die Erweiterung der Kommissionsleitlinien konsultiert.
EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“
Das DRSC hatte sich an beiden Konsultationen beteiligt. Die Stärkung der Unternehmensberichterstattung über klimabezogene Themen ist eine der zehn Maßnahmen aus dem EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“, in welchem sich die Kommission explizit auf die TCFD-Empfehlungen bezieht.
(DRSC vom 18.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)