• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission für besser vergleichbare Kompetenzen

16.06.2016

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Kommission für besser vergleichbare Kompetenzen

Beitrag mit Bild

„In der EU sind derzeit Millionen von Menschen arbeitslos. Wir müssen deshalb alles in unserer Macht Stehende tun, damit sie sich die Kompetenzen aneignen können, die auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt gebraucht werden“, erklärte Valdis Dombrovskis, der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident der Kommission.

Die Europäische Kommission hat mehrere Maßnahmen vorgestellt, die die Qualität und Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa verbessern sollen.

51,2 Prozent der Arbeitgeber in Deutschland geben an, sie hätten Schwierigkeiten, Mitarbeiter mit passenden Kompetenzen zu finden, der EU-Durchschnitt liegt bei 40 Prozent. Die Beschäftigungsrate junger Menschen mit geringen Qualifikationen liegt in Deutschland bei lediglich 52,1 Prozent (EU-Durchschnitt: 53,1 Prozent), bei jungen Menschen mit hohen Qualifikationen dagegen beträgt sie 93,1 Prozent (EU-Durchschnitt: 80,5 Prozent). Bei den Vorschlägen geht es der Kommission unter anderem auch um die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt.

Der Plan für vergleichbare Kompetenzen

Eine Kompetenzgarantie soll gering qualifizierten Erwachsenen dabei helfen, ein Mindestniveau an Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen sowie digitalen Kompetenzen zu erreichen, und ihnen letztlich den Erwerb eines Abschlusses der Sekundarstufe II ermöglichen. Der Europäische Qualifikationsrahmen wird überarbeitet, damit Qualifikationen verständlicher und vorhandene Fertigkeiten auf dem europäischen Arbeitsmarkt besser genutzt werden. Die Kommission ruft die „Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze“ ins Leben. Sie soll es Akteuren aus den Mitgliedstaaten, dem Bildungswesen, dem Arbeitsmarkt und der Wirtschaft ermöglichen, gemeinsam ein großes Reservoir an IT-Fachkräften zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Bürger und insbesondere die Arbeitskräfte in Europa über angemessene digitale Kompetenzen verfügen. Die „Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“ soll die Erfassung von Daten über Kompetenzen verbessern und dem Fachkräftemangel in spezifischen Wirtschaftszweigen entgegenwirken.

Umsetzung der Agenda

Die Kommission wird in einen intensiveren Dialog mit den Mitgliedstaaten über die bestmögliche Nutzung der bestehenden Finanzierungsprogramme zur Verwirklichung der Ziele der Agenda treten. Die wichtigsten Instrumente in diesem Zusammenhang sind der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF), der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie die Programme Horizont 2020 und Erasmus+. Die Möglichkeiten der EIB und anderer Finanzinstitute und -produkte, einschließlich des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, sollten ebenfalls umfassend genutzt werden, um Investitionen des Privatsektors in die Kompetenzentwicklung zu fördern.

(EU-Kommission, PM vom 10.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.04.2024

Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.

weiterlesen
Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Steuerboard

Raphael Baumgartner


18.04.2024

Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Die steuerliche Behandlung sog. Fondsetablierungskosten entpuppt sich immer mehr als unendliche Geschichte. Mit der Einführung des § 6e EStG im Jahr 2019 sollte die Auffassung der Finanzverwaltung festgeschrieben und alle offenen Fragen und Unklarheiten beseitigt werden, doch davon kann keine Rede sein.

weiterlesen
Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank