• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Cyberresilienz-Verordnung gilt vorerst nicht für Abschlussprüfer

13.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Cyberresilienz-Verordnung gilt vorerst nicht für Abschlussprüfer

Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften werden nun vorerst doch nicht im Anwendungsbereich der von der EU-Kommission geplanten sogenannten Cyberresilienz-Verordnung für den Finanzsektor sein.

Beitrag mit Bild

©valerybrozhinsky/fotolia.com

Dieses Ergebnis wurde in den Trilogverhandlungen erzielt. In der Folge ist auch nicht von einer diesbezüglichen Änderung der EU-Abschlussprüferrichtline auszugehen.

Cyberresilienz im Finanzsektor

Die EU-Kommission hatte im September 2020 einen Verordnungsvorschlag zur sog. „Cyberresilienz“ im Finanzsektor vorgelegt und in diesem Zusammenhang auch den Entwurf einer Änderungsrichtlinie veröffentlicht, die u.a. die EU-Abschlussprüferrichtlinie betrifft (Digital Operational Resilience Act, DORA). Zielsetzung der EU‑Kommission ist es, die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor zu stärken, um möglichen negativen Auswirkungen von Cyberangriffen auf das betreffende Unternehmen im Finanzsektor und dessen Kunden sowie auf die Stabilität des europäischen Finanzsystems insgesamt zu begegnen.

Thema ist nur aufgeschoben

Das IDW hatte mit seiner Stellungnahme vom 18.01.2021 die geplante Aufnahme von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften in Sinne der EU-Abschlussprüferrichtlinie in den Anwendungsbereich der Cyberreslilienz-Verordnung abgelehnt. Allerdings ist das Thema nur aufgeschoben. Denn man hat vereinbart, dass die Frage der Anwendung von DORA auf Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einer Überprüfung unterzogen werden soll.


IDW vom 11.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank