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09.09.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

ESRS-Berichte der Energiebranche werden kompakter

Europäische Energieunternehmen halten trotz regulatorischer Unsicherheiten weitgehend an der ESRS-Berichterstattung fest. Gleichzeitig werden ihre Nachhaltigkeitsberichte deutlich kürzer, ohne dass zentrale Themen wie Klimawandel und Beschäftigte an Bedeutung verlieren.

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Die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Energieunternehmen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bleibt trotz regulatorischer Unsicherheiten weitgehend etabliert. Das zeigt eine Analyse des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und Deloitte. Untersucht wurden 19 Berichte mit Stand 03.09.2026. Die Analyse ist hier verfügbar.

90% berichten vollständig nach ESRS

90% der analysierten Unternehmen wenden die ESRS vollständig an. Im Vorjahr waren es noch 100%. Je 5% berichten in Anlehnung an die Standards beziehungsweise ohne vergleichbare vollständige ESRS-Anwendung. Fast alle Unternehmen veröffentlichen ihre Nachhaltigkeitsangaben in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts.

Auffällig ist der sinkende Umfang. Die ESRS-konformen Berichte umfassen im Schnitt 156 Seiten nach 186 Seiten im Vorjahr. Der kürzeste Bericht kommt auf 65 Seiten, der längste auf 299 Seiten. DRSC und Deloitte sehen darin auch den Versuch, Dopplungen zu reduzieren und die Lesbarkeit zu verbessern.

Klima und eigene Beschäftigte immer wesentlich

Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse stufen alle untersuchten Unternehmen den Klimawandel sowie die eigenen Arbeitskräfte als wesentlich ein. Insgesamt werden durchschnittlich acht ESRS-Themen berücksichtigt. Die Unternehmen identifizieren im Schnitt 40 wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, sogenannte IROs. Im Vorjahr waren es 43.

Von 70 wesentlichen abhängigen Angabepflichten berücksichtigen die Unternehmen durchschnittlich 47. Drei der 18 detailliert analysierten Unternehmen nutzten sogenannte Quick-Fix-Erleichterungen.

Wirtschaftsprüfer kontrollieren fast alle Berichte

Obwohl eine inhaltliche Prüfung nach der derzeitigen Rechtslage nicht verpflichtend war, ließen 17 von 18 Unternehmen ihre Berichte freiwillig durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften prüfen. Überwiegend erfolgte dies mit begrenzter Sicherheit. Einschränkungen oder Versagungsvermerke gab es nicht.

Fazit

Trotz der laufenden Überarbeitung von CSRD und ESRS orientiert sich die Energiebranche bereits stark an den europäischen Berichtsstandards; zugleich werden die Berichte zunehmend gestrafft.


DRSC vom 08.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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