• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ESEF-Prüfung: Entwurf eines IDW Prüfungsstandards

16.10.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

ESEF-Prüfung: Entwurf eines IDW Prüfungsstandards

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) verabschiedet. Erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Abschlüsse und Lageberichte im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (Format nach der ESEF-Verordnung 2019/815) im Bundesanzeiger offenzulegen.

Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) wurde am 18.08.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte das Gesetz in seiner 992. Sitzung am 03.07.2020 gebilligt. Mit dem Gesetz wird Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt. Danach müssen Jahresfinanzberichte von Inlandsemittenten mit Wirkung zum 01.01.2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden.

Prüfungsurteil im Bestätigungsvermerk

Der Abschlussprüfer dieser Unternehmen muss bei der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk auch ein Prüfungsurteil dazu abgeben, ob die von den gesetzlichen Vertretern für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den ESEF-Vorgaben entsprechen.

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) hat am 09.10.2020 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) verabschiedet und eine Empfehlung ausgesprochen, bei den anstehenden Abschlussprüfungen betroffener Unternehmen bereits diesen Entwurf anzuwenden.

Fragen zur Durchführung bei ESEF-Prüfung

Der auf ISAE 3000 (Revised) aufsetzende Entwurf beantwortet einerseits Fragen der Durchführung von ESEF-Prüfungen. Er befasst sich aber auch mit Fragen der Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis solcher Prüfungen innerhalb des Bestätigungsvermerks.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.05.2021 abgegeben werden. Der Entwurf IDW EPS 410 steht hier zum Download bereit.

(IDW vom 15.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.04.2024

Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.

weiterlesen
Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit

Steuerboard

Raphael Baumgartner


18.04.2024

Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Die steuerliche Behandlung sog. Fondsetablierungskosten entpuppt sich immer mehr als unendliche Geschichte. Mit der Einführung des § 6e EStG im Jahr 2019 sollte die Auffassung der Finanzverwaltung festgeschrieben und alle offenen Fragen und Unklarheiten beseitigt werden, doch davon kann keine Rede sein.

weiterlesen
Fondsetablierungskosten: FG Münster bestätigt rückwirkende Anwendung des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank