19.08.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

ESEF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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Das European Single Electronic Format, kurz ESEF, kommt. Das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte wurde im Bundesgesetzblatt vom 18.08.2020 verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19.08.2020 in Kraft.

Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie, wonach bestimmte Kapitalmarktunternehmen mit Wirkung zum 01.01.2020 verpflichtet werden, ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen. Die neuen Formatvorgaben sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.

Das bringt das elektronische Berichtsformat

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes sind Änderungen im Handelsbilanzrecht für kapitalmarktorientierte Unternehmen:

  • Elektronische Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse, der Lage- und Konzernlageberichte sowie ihrer sog. (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide im Format Extensible Hyper Text Markup Language (XHTML)
  • Auszeichnung der betroffenen IFRS-Konzernabschlüsse auf Basis der ESEF-Taxonomie mit Hilfe der Inline eXtensible Business Reporting Language (iXBRL)
  • Elektronische Formvorgaben für die Unterzeichnung der betroffenen Abschlüsse und Bilanzeide
  • Gegenstand der daran anschließenden Vorschriften zur Offenlegung, Abschlussprüfung und Bilanzkontrolle sind dann gemäß Referentenentwurf die elektronischen Dokumente.
  • Das Verbot der Beifügung des Bestätigungsvermerks in § 328 Abs. 2 Satz 2 HGB beschränkt sich auf solche Wiedergaben von Abschlüssen, die nicht der gesetzlichen Form entsprechen. Hierdurch wird klargestellt, dass eine Beifügung des Bestätigungsvermerks möglich ist, wenn die Wiedergabe des Abschlusses in der gesetzlichen Form erfolgt, und zwar auch dann, wenn für die Wiedergabe ein anderes als das gesetzliche Format gewählt wird.

Finanzberichterstattung: Sind Sie bereit für das ESEF?

Lesen Sie hierzu unser Interview mit Prof. Dr. Dirk Jödicke, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensrechnung an der Hochschule Düsseldorf: https://www.der-betrieb.de/interview/finanzberichterstattung-sind-sie-bereit-fuer-das-esef/

(DRSC vom 18.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


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