Die Aktualisierung erweitert die bestehenden Leitlinien. Sie berücksichtigt relevante Entwicklungen in den technischen Spezifikationen. Neben zahlreichen Klarstellungen und redaktionellen Anpassungen hat die ESMA das Berichterstattungshandbuch vor allem um Hilfestellungen für Ersteller von ESEF-Berichten ergänzt, die nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Klarstellung zur Gesamtnutzbarkeit einer ESEF-Datei
Darüber hinaus hat man eine wichtige Klarstellung aufgenommen. Danach sind alle mit „must“ oder „shall“ gekennzeichneten Sachverhalte entscheidend, um die Anwendung und Vergleichbarkeit eines ESEF-Inline-XBRL-Dokuments zu gewährleisten. Indes haben Sachverhalte, die mit „should“ gekennzeichnet sind, im Allgemeinen keinen Einfluss auf die Gesamtnutzbarkeit einer ESEF-Datei. Gleichwohl muss man dies aber grundsätzlich von Fall zu Fall individuell beurteilen. Im Rahmen der Aktualisierung des Berichterstattungshandbuchs hat die ESMA die Anforderungen an zahlreichen Stellen entsprechend verschärft.
Adressatenkreis für das ESEF-Berichterstattungshandbuch
Das Handbuch für die ESEF-Berichterstattung richtet sich an alle Marktteilnehmer, die an der Umsetzung der in der delegierten ESEF-Verordnung festgelegten Anforderungen beteiligt sind. Insbesondere Marktteilnehmer, die an der erstmaligen Erstellung von IFRS-Konzernabschlüssen in Inline XBRL beteiligt sind, können profitieren. Das Handbuch zum Download finden Sie hier.