06.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung 2014

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung im Kalenderjahr 2014 veröffentlicht. Es wurden über 100.000 Arbeitgeber von 2.052 Prüfern durchleuchtet.

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2014 zu einem Mehrergebnis von 939 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt 2.477.357 Arbeitgebern wurden 108.743 Arbeitgeber abschließend in 2014 geprüft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2014 wurden durchschnittlich 2.052 Prüfer eingesetzt. Darüber hinaus haben sich 18 Lohnsteuerprüfer des Bundeszentralamts für Steuern im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an insgesamt 89 Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt, die im Jahr 2014 abgeschlossen wurden.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©vizafoto/fotolia.com


13.10.2026

Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Wirtschaftliche Unsicherheit belastet Unternehmen und Beschäftigte; eine offene Kommunikation und transparente Führung schaffen Vertrauen.

weiterlesen
Wirtschaftskrise belastet das Betriebsklima

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


13.10.2026

Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Ein negativer Kommanditanteil mindert den Schenkungsteuerwert, auch wenn keine weiteren Einzahlungen geleistet werden müssen.

weiterlesen
Negativer Kommanditanteil mindert die Schenkungsteuer

Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht