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19.04.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Erfolgreiche Arbeit im Homeoffice durch Betriebsvereinbarungen

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©fotogestoeber/fotolia.com

Menschen, die von zu Hause aus arbeiten konnten, fanden ihre Arbeitssituation gerade während der Coronazeit weniger belastend als Beschäftigte, die durchgehend den Betrieb aufsuchten. Dennoch ist beim Homeoffice längst nicht alles Gold. Klare betriebliche Regeln beispielsweise durch Betriebsvereinbarungen  schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen.

In den letzten Wochen und Monaten wurde vermehrt über die Belastung von Beschäftigten bei mobiler Arbeit, derzeit also vor allem im Homeoffice, berichtet. Tatsächlich birgt die Arbeit zu Hause erhebliche Gefahren. Psychische Überlastung, Vereinsamung oder Karrierenachteile sind die Themen. Allerdings kann man diese Risiken abwenden, wenn es klare betriebliche Regeln gibt.

Studie zeigt: Betriebsvereinbarungen schaffen Verbindlichkeit

Das zeigt eine neue Studie von Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Untersuchung beruht auf den Angaben von über 4600 abhängig Beschäftigten, die man im April, Juni und November 2020 sowie im Januar 2021 befragt hat, ergänzt durch eine Analyse von 67 Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die in Betrieben und Verwaltungen mobile Arbeit regeln.

Das sind die Erfolgsfaktoren

Aus den Ergebnissen der Befragung lassen sich Faktoren ableiten, die für gute Arbeitsbedingungen im Homeoffice – auch nach Corona – entscheidend sind. Die wichtigsten Punkte:

  • Homeoffice braucht klare Regeln. Am besten auf Basis von Betriebsvereinbarungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schließt. Arbeitszeit, Anforderungen an die Erreichbarkeit, technische Ausstattung und vieles mehr können auf diese Weise geregelt und somit Unsicherheit und Stresspotenzial reduziert werden.
  • Das Arbeitszeit- und das Arbeitsschutzgesetz gelten auch im Homeoffice. Mehr Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung ja, aber keine ständige Erreichbarkeit. Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen sind auch bei mobiler Arbeit einzuhalten. Insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen muss auch im Homeoffice „ausnahmslos gelten“, so die Forscherinnen.
  • Arbeit im Homeoffice sollte freiwillig sein. Beschäftigte sollten selbst entscheiden können, ob und wann sie einen Teil ihrer Aufgaben zu Hause erledigen.
  • Am besten funktionieren Homeoffice und Präsenz im Betrieb in Kombination. Hilfreich sind festgelegte Tage, beispielsweise zwei Tage pro Woche zu Hause und drei Tage im Betrieb.
  • Auch im Homeoffice ist Unterstützung durch Vorgesetzte angezeigt. Dazu sind etwa Schulungen des Führungspersonals im Umgang mit mobiler Arbeit hilfreich. Beschäftigte sollten sich auch daheim nicht allein gelassen fühlen. Damit Vorgesetzte dies leisten können, sind Schulungen zum Thema „Führen auf Distanz“ sinnvoll und notwendig.
  • Eine fortlaufende Qualifizierung der Beschäftigten darf auch im Homeoffice nicht unter den Tisch fallen. Insbesondere ist hier an ältere Beschäftigte zu denken, die sich mit der plötzlichen Umstellung auf digitale Arbeits- und Kommunikationstechniken noch schwertun.

(Hans-Böckler-Stiftung vom 14.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


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