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02.11.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Entgeltgleichheit: Frauen arbeiten 59 Tage ohne Lohn

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Im Arbeitsprogramm für 2016 der EU sind Maßnahmen vorgesehen, um dem Lohngefälle der Geschlechter entgegenzutreten.

Das geschlechterspezifische Lohngefälle ist nach wie vor vorhanden. Ab heute bis zum Ende des Jahres arbeiten Frauen in der Europäischen Union umsonst.

Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Frauen in Europa liegt 16,3 Prozent unter dem der Männer – auf das Jahr gesehen entspricht dies dem Gehalt von 59 Tagen. In Deutschland liegt das geschlechterspezifische Lohngefälle bei 21,6 Prozent; das ist der vierthöchste Wert aller EU-Staaten (höchster Wert: Estland mit 29,9 Prozent, niedrigster Wert in Slowenien mit 16,3 Prozent).

Folge: 39 Prozent weniger Rente

Anlässlich des Tages der Entgeltgleichheit (Equal Pay Day) am vergangenen Freitag erklärten EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und die EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Vera Jourova, dass die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu den Grundwerten der EU gehöre, doch es klaffe eine Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit. „Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen ist an sich schon unfair und entbehrt jeder Grundlage. Die Lücke wird jedoch noch größer, wenn man die Folgen für die gesamte berufliche Laufbahn und das Ruhegehalt in den Blick nimmt: Frauen erhalten im Schnitt 39 Prozent weniger Rente als Männer.“

Bislang wenig oder gar keine Fortschritte

Dabei sei das Prinzip des gleichen Lohns für Männer und Frauen in Europas Gesetzgebung verankert, so Timmermans und Jourova. „Es fehlt jedoch noch an einer konsequenten Umsetzung an der Basis durch die Mitgliedstaaten. In den letzten Jahren gab es dabei wenig oder gar keine Fortschritte. Erwerbstätige Frauen müssen aber nicht nur gleich bezahlt werden, sie müssen auch die Möglichkeit erhalten, dem Arbeitsmarkt genauso lange zur Verfügung zu stehen wie Männer. In unserem Arbeitsprogramm für 2016 sind daher Maßnahmen geplant, mit denen wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für erwerbstätige Eltern und Personen, die Angehörige pflegen, verbessern wollen.“

(EU-Kommission / Viola C. Didier) 


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