• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Energiewende: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne

14.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Energiewende: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne

Beitrag mit Bild

Das neue Gesetz stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften.

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ beschlossen.

Mit dem Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz wird die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die – bereits nach geltendem Recht – bei den Kernkraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen (u. a. Aufspaltung, Kündigung von Unternehmensverträgen) rechtssicher geregelt. Hierzu wird eine sog. eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften.

Kommission soll Empfehlungen vorlegen

Daneben wurde mit dem heutigen Kabinettsbeschluss eine „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ eingesetzt. Eine erste Arbeitsgrundlage der Kommission sollen die am 10. Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten zur Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich (sog. „Stresstests“) bilden. Ziel ist es, dass die Kommission bis Ende Januar 2016 Empfehlungen vorlegt.

(BMWi / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


19.03.2024

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Der negative Trend setzt sich fort: über 7,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben bereits innerlich gekündigt, zeigt eine neue Studie.

weiterlesen
Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank