21.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

EEG-Ausnahmen für zwei weitere Branchen

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Der Betrieb

Die EEG-Umlage soll die Kosten für den Ausbau der regenerativen Energien in Deutschland finanzieren. Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz soll bald auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden.

Durch die EEG-Novelle sind 219 Branchen berechtigt, Anträge auf einen Teilerlass der EEG-Umlage zu stellen. Das sind laut der Fraktion Bündnis 90/die Grünen über 90 Prozent des produzierenden Gewerbes, obwohl viele dieser Betriebe nicht im internationalen Wettbewerb stehen würden – der Hauptgrund für die Ausnahmeregelungen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte nun einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu.

Keine Einschränkung des Kreises der privilegierten Unternehmen

Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen würden, argumentieren die Fraktionen. Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Entschließungsantrag, in dem unter anderem eine Einschränkung des Kreises der privilegierten Unternehmen gefordert wird.

(hib / Viola C. Didier)


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