• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • E-DRÄS 9: Änderungen des DRS 17 und des DRS 20

08.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

E-DRÄS 9: Änderungen des DRS 17 und des DRS 20

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 9 (E-DRÄS 9) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Der Entwurf behandelt die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert. Der Vergütungsbericht ist zukünftig auf der Internetseite des berichtspflichtigen Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen.

Feedback erbeten

Mit E-DRÄS 9 sollen DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und DRS 20 Konzernlagebericht entsprechend angepasst werden. Der Entwurf des DRÄS 9 kann hier heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bis zum 23.08.2019 erbeten und können an die E-Mail-Adresse info@drsc.de gesendet werden.

(DRSC vom 02.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

khwaneigq/123rf.com


15.07.2026

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung stärker auf Technologieoffenheit und individuelle Entscheidungen.

weiterlesen
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


14.07.2026

Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen

Private Equity hat sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe in der Vermögensallokation vermögender Privatpersonen und Familien entwickelt. Während diese Assetklasse lange Zeit institutionellen Investoren (z.B. Pensionsfonds) vorbehalten war, stehen inzwischen zahlreiche Investitionsmöglichkeiten auch privaten Anlegern offen.

weiterlesen
Private Equity als Assetklasse für Private Clients – Chancen, Risiken und Illusionen

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


14.07.2026

Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke können trotz Betriebsverpachtung weiterhin erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen darstellen.

weiterlesen
Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht