• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

27.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Auf Initiative der Vereinigung Cockpit war bei der SunExpress Deutschland GmbH ein Wahlvorstand gewählt worden, um eine Betriebsratswahl für den Flugbetrieb durchzuführen. Hiergegen wandte sich die Arbeitgeberseite mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der am Arbeitsgericht Frankfurt  verhandelt wurde.

Dem Antrag der Arbeitgeberin wurde mit Entscheidung vom 18.04.2018 (14 BVGa 206/18) stattgegeben. Dem Wahlvorstand wurde untersagt, die Wahl zu einem Betriebsrat für den Flugbetrieb der SunExpress Deutschland GmbH durchzuführen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Flugbetrieb der Arbeitgeberin nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege und es deshalb an einer gesetzlichen Grundlage für eine Betriebsratswahl fehle. Die Wahl eines Betriebsrates für das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens ohne einen Tarifvertrag nach § 117 Abs. 2 BetrVG sei nichtig.

Keine gesetzlichen Betriebsräte ohne Tarifvertrag

Für eine richtlinienkonforme Auslegung dahingehend, dass in Luftfahrtunternehmen ohne Tarifverträge nach § 117 Abs. 2 BetrVG gesetzliche Betriebsräte auch für den Flugbetrieb errichtet werden können, sieht die Kammer keinen Raum. Ziel der Richtlinie 2002/14/EG sei die Festlegung eines allgemeinen Rahmens mit Mindestvorschriften für das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. Die Richtlinie treffe aber keine Aussage darüber, ob und ggf. welche Arbeitnehmervertretungen zu gründen zu seien.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main kann der unterlegene Beteiligte Beschwerde beim Hessischen Landesarbeitsgericht einlegen.

(ArbG Frankfurt, PM vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank