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27.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC zur vorläufigen Folgenabschätzung der EU-Kommission

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Die EU-Kommission hat die im Inception Impact Assessment (Folgenabschätzung) angekündigte Konsultation gestartet. Das DRSC nimmt konstruktiv kritisch Stellung.

Das DRSC hat der Europäischen Kommission seine Stellungnahme zur vorläufigen Folgenabschätzung in Bezug auf die beabsichtigten Änderungen der Vorgaben über die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung übermittelt.

Das sogenannte Inception Impact Assessment der Europäischen Kommission gilt – wie eine Roadmap, z.B. beim Fitness-Check zum EU-Regelwerk für die Unternehmensberichterstattung – als öffentlicher Start einer solchen Initiative. Die Begründung der Europäischen Kommission sowie die vorgestellten Handlungsoptionen beurteilt das DRSC kritisch und unterbreitet konkrete Vorschläge: Zunächst sollte vor der Entscheidung für eine politische Maßnahme deren grundsätzliche Eignung bzw. Angemessenheit geprüft werden; d.h. ob die vorgestellten Maßnahmen die wahrgenommenen Mängel der CSR-Richtlinie tatsächlich beheben können.

Durchsetzung der Qualität der Berichterstattung

Die Entwicklung von Berichtsstandards sollte – sofern dies als das geeignete Mittel angesehen wird – in der Hand derer liegen, die unmittelbar von Informationsdefiziten betroffen sind bzw. die Informationen bereitstellen. Hingegen sieht das DRSC die öffentliche Hand (Politik, Richtliniengeber) klar in der Verantwortung. Sie muss den Anwendungsbereich der Standards definieren, wie auch die Qualität der Berichterstattung dieser Unternehmen durchsetzen.

Ferner bezieht das DRSC klar Position gegen eine abgegrenzte europäische Lösung. Die Berichtspflichten zielen vorrangig auf Unternehmen ab, deren Geschäftstätigkeit sich nicht auf Europa beschränkt. Insofern wäre der Nutzen einer solchen Lösung fraglich und das Risiko von Wettbewerbsnachteilen europäisch domizilierter Unternehmen nicht angemessen.

Konsultation zur Folgenabschätzung

Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich die im Inception Impact Assessment angekündigte Konsultation gestartet und einen umfangreichen Fragenkatalog (Login notwendig) dazu veröffentlicht. Dieser ist derzeit nur auf Englisch verfügbar; weitere Sprachfassungen sind angekündigt. Die Frist für Rückmeldungen endet bereits am 14.05.2020. „Unsere Fachausschüsse werden den Fragebogen genau unter die Lupe nehmen. Ich möchte alle Unternehmen und Verbände zur Beteiligung an dieser Konsultation ermuntern und zur Zusammenarbeit mit dem DRSC einladen“, regt DRSC-Präsident Prof. Dr. Andreas Barckow an. „Es ist von Bedeutung, dass die deutsche Wirtschaft ein deutlich vernehmbares Signal in Richtung Brüssel sendet.“

(DRSC vom 26.02.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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