27.12.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC kritisiert Goodwill Impairment Test

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das DRSC hat zu dem von EFRAG veröffentlichten Diskussionspapier „Goodwill Impairment Test: Can it be improved?“ Stellung genommen. Ziel des Papiers ist es, potenzielle Änderungen des Werthaltigkeitstests darzustellen und hierzu die Auffassungen der Konstituenten zu sammeln.

Das DRSC sieht die konkreten Vorschläge zur Allokationsmethodik des Geschäfts- oder Firmenwerts auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten sowie zu zusätzlichen Angabepflichten zur Entwicklung jedes einzelnen Geschäfts- oder Firmenwerts kritisch. Man regt an, dass EFRAG eine weitergehende Analyse vornehmen sollte, ob verschiedene Allokationsmethoden auf Basis des jeweiligen wirtschaftlichen Gehalts des Goodwills zielführend und umsetzbar sind. Auch der Vorschlag zur Einführung einer vorgelagerten qualitativen Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines Abschreibungsbedarfs des Geschäfts- oder Firmenwerts (sog. nullter Schritt) wird vom DRSC nicht unterstützt.

Kritik am Goodwill-Accretion-Ansatz

Hinsichtlich der konkreten Vorschläge zur Vereinfachung und Verbesserung der Ermittlung des erzielbaren Betrags, präferiert das DRSC die Ermittlung eines möglichen Wertminderungsbedarfs für den erworbenen Goodwill auf Basis des Nutzungswerts. Dieser sollte jedoch zusätzlich geplante Restrukturierungen berücksichtigen und die Nutzung von Nachsteuer-Zinssätzen ermöglichen. Der von EFRAG zusätzlich vorgeschlagene Goodwill-Accretion-Ansatz wird durch das DRSC als mit dem Impairment-only-Ansatz konzeptionell nicht vereinbar angesehen.

(DRSC vom 22.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com


19.03.2024

Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Der negative Trend setzt sich fort: über 7,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben bereits innerlich gekündigt, zeigt eine neue Studie.

weiterlesen
Fast jeder fünfte Arbeitnehmer hat innerlich gekündigt

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


19.03.2024

Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Liegen Hauptwohnung und erste Tätigkeitsstätte lediglich 30 km auseinander und beträgt die Fahrzeit nur eine Stunde, ist die doppelte Haushaltsführung nicht anzuerkennen.

weiterlesen
Neues Urteil zur doppelten Haushaltsführung

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank