06.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC-Stellungnahme zu IFRS 10/11

Beitrag mit Bild

Wie hat die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Falle eines Kontrollverlusts zu erfolgen?

Das DRSC hat zur vorläufigen Entscheidung der IFRS IC zur Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11 Stellung bezogen. Kritisiert wird darin die Handhabe der Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Falle eines Kontrollverlusts.

Das DRSC lehnt die Entscheidung des IFRS IC, den Sachverhalt zurückzustellen und im Rahmen des IASB-Projekts zur Equitymethode zu behandeln, ab, weil somit die Klärung der Frage trotz bestätigter umfassender Praxisrelevanz aufgeschoben wird. Ferner wird das Argument abgelehnt, bei der Frage handele es sich um einen „ähnlichen“ Sachverhalt handelt wie jener, welcher Gegenstand einer früher verabschiedeten, aber mittlerweile zurückgezogenen IAS 28-/IFRS 10-Änderung (sale or contribution of assets) ist, und die daher gemeinsam beantwortet werden sollen. Nach Ansicht des DRSC ist der derzeit diskutierte Fall keine Frage der Anwendung der Equitymethode.

(DRSC vom 04.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank