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21.10.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Die geplanten europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten stehen in der Kritik. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hält die vorgesehenen Berichtspflichten für zu kompliziert und wenig praxistauglich.

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Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) fordert eine deutliche Vereinfachung der geplanten europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen aus Drittstaaten. In einer vorläufigen Stellungnahme zum Entwurf ESRS-40a kritisiert der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die hohe Komplexität der vorgesehenen Anforderungen.

Stufenweise Einführung statt umfassender Berichtspflichten

Die europäische Standardsetzungsorganisation EFRAG hatte den Entwurf am 23.07.2026 zur Konsultation gestellt. Das DRSC plädiert in seiner Stellungnahme für einen stufenweisen Ansatz („staggered approach“). Demnach sollen Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten zunächst nur zu allgemeinen Angaben sowie zur Berichterstattung über Klimawandel (E1), eigene Beschäftigte (S1) und Unternehmensführung (G1) verpflichtet werden. Weitere Umwelt- und Sozialthemen könnten nach einer späteren Überprüfung ergänzt werden.

Kritik an mangelnder Praxistauglichkeit

Besonders kritisch bewertet das DRSC den sogenannten gemischten Ansatz, der globale und EU-bezogene Auswirkungen kombiniert. Insbesondere die Erfassung kundenbezogener Auswirkungen sei kaum praktikabel. Stattdessen empfiehlt das Gremium, ausschließlich standortbezogene Auswirkungen der EU-Aktivitäten und ihrer Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.

Ziel sei es, die internationale Akzeptanz unterschiedlicher Nachhaltigkeitsstandards zu fördern und zugleich eine qualitativ hochwertige Berichterstattung sicherzustellen.

Offene Fragen zur Umsetzung

Klärungsbedarf sieht das DRSC außerdem bei der Berechnung der EU-Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro sowie beim Umgang mit unterschiedlichen Geschäftsjahren von Muttergesellschaften und EU-Tochterunternehmen. Auch die auf 300 Wörter begrenzten Antworten im EFRAG-Konsultationsverfahren kritisiert das Gremium als unzureichend für fundierte Stellungnahmen.

Mit seinen Vorschlägen will das DRSC eine praktikable und international anschlussfähige Regulierung erreichen.


DRSC vom 20.10.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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