19.11.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

DPR: Prüfungsschwerpunkte 2020

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihre Prüfungsschwerpunkte der Abschlüsse aus 2019 für das kommende Jahr 2020 veröffentlicht. Wie auch bei der ESMA stehen IFRS 16, IFRS 9 und IFRS 15 weit oben auf der Liste.

Die DPR hat auf der 10. Jahrestagung Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung „Bilanzierung, Berichterstattung und Enforcement in Recht und Praxis“ des Deutschen Aktieninstituts e.V. (DAI) am 15.11.2018 die von der ESMA bereits angekündigten einheitlichen europäischen Schwerpunkte übernommen und um zwei nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt.

Dies sind die Prüfungsschwerpunkte 2020 im Einzelnen:

  1. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
  2. „Follow up“ von ausgewählten Aspekten der Anwendung von
    • IFRS 9 Finanzinstrumente (nur bei Kreditinstituten)
    • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (bei Nicht-Finanzinstituten)
  3. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IAS 12 Ertragsteuern (inkl. Anwendung von IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)
  4. Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken – IAS 36
    • Bestimmung der sachgerechten Ebene des Wertminderungstests (Segmentgrenzen IAS 36.80 (b), zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) statt einzelnem Vermögenswert IAS 36.22; IAS 36.66)
    • Ermittlung des Nutzungswerts mit Hilfe plausibler Annahmen und unter Berücksichtigung des speziellen Risikos des Vermögenswerts bzw. der ZGE (IAS 36.30 ff.; IAS 36.A17 (a))
    • Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung aus der Perspektive eines unabhängigen Marktteilnehmers (IFRS 13.22) und unter Beachtung der Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13.72 ff.); ggf. Erfordernis einer Kalibrierung der Inputparameter anhand des Transaktionspreises beim erstmaligen Ansatz (IFRS 13.64)
    • Auswirkungen von IFRS 16 auf den Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert
  5. Konzernlagebericht
    • Darstellung der Auswirkungen von IFRS 16 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 315 Abs. 1 Satz 1 HGB)
    • Darstellung und Berechnung von bedeutsamsten Leistungsindikatoren unter Berücksichtigung der Erstanwendung von IFRS 16, insbesondere Bereinigung von Effekten bei alternativen Leistungskennziffern, Anfertigung einer Überleitungsrechnung zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (§ 315 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB)

(WPK vom 18.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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