17.11.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2021

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2020 im kommenden Jahr 2021 veröffentlicht.

Die Schwerpunkte sind im Einzelnen:

1. IAS 1 Darstellung des Abschlusses

  • Annahmen bezüglich der Unternehmensfortführung
  • Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten
  • Darstellung von COVID-19-Sachverhalten im Abschluss

2. IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten

3. IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

4. IFRS 16 Leasingverhältnisse*

5. IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, insbesondere

  • Abgrenzung/Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.9)
  • Angaben zum obersten beherrschenden Unternehmen (Ultimate Controlling Party, IAS 24.13)
  • Angaben zur Art der Beziehung, zur Höhe und zu den Bedingungen von Geschäftsvorfällen sowie zu ausstehenden Salden (IAS 24.18)
  • Kategorisierung der Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.19)
  • Konsistenz der Angaben zum Abhängigkeitsbericht sowie korrekte Wiedergabe der Schlusserklärung (§ 312 Abs. 3 AktG)

6. § 315 HGB Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19

    • Vollständigkeit und Angemessenheit der Berichterstattung über wesentliche Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB), insbesondere über:
      • Einzelrisiken und bestandsgefährdende Risiken (§ 315 Abs. 1 S. 4 HGB)
      • Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 315 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HGB):
        Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken, Darstellung und Erläuterung wesentlicher finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants (IFRS 7.18 f. und IFRS 7.31 ff.)
    • Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung

Die ersten drei Punkte sind mit den Prüfungsschwerpunkten der ESMA identisch.

(DPR vom 09.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)