• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Digitale Kompetenzen: Sechs von zehn Unternehmen investieren

16.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Digitale Kompetenzen: Sechs von zehn Unternehmen investieren

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Um in der Arbeitswelt 4.0 zu bestehen, sind digitale Kompetenzen unabdingbar. Allerdings investieren lediglich 57 % der Unternehmen gezielt in die Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter für die digitale Arbeitswelt. Das zeigt der Digital Office Index 2018 – eine repräsentative Befragung von 1.106 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern des Digitalverbands Bitkom.

2016 waren es 55 % der Unternehmen, die angaben, in Weiterbildung zu investieren, um digitale Wissenslücken zu schließen. „Die Digitalisierung hat schon heute großen Einfluss auf das Arbeitsumfeld und die Art zu Arbeiten. Wenn vermehrt Maschinen, Roboter und Computer Tätigkeiten übernehmen, sind nicht nur IT-Spezialisten gefragt. Digitale Kompetenzen brauchen dann alle Arbeitnehmer – und zwar bereits bei einfacheren Alltagstätigkeiten“, erklärt Nils Britze, Bitkom-Referent Digitale Geschäftsprozesse. Bei der derzeit allgemein guten Auftragslage versäumten es allerdings viele Unternehmen, in das Geschäft und die Mitarbeiter von morgen zu investieren.

Je größer der Betrieb, desto mehr investiert er in Weiterbildung

Je größer das Unternehmen, desto häufiger wird es in Sachen Weiterbildung tätig. So sagen bei den Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und mehr 62 % (2016: 61 %), dass sie in Weiterbildung investieren. Vor allem der Mittelstand sieht zusehends die Dringlichkeit von Weiterbildung in Sachen Digitales für seine Mitarbeiter: Wo 2016 noch nur jedes zweite Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern (50 %) Geld für die Weiterbildung von Digitalkompetenzen in die Hand genommen hat, sind es heute bereits sechs von zehn Unternehmen (60 %). Bei den Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern sind es wie auch bereits vor zwei Jahren 56 %. „Lebenslanges Lernen muss raus aus dem Podiumssprech und rein in die unternehmerische Praxis. Digitalkompetenz gehört dabei in den Mittelpunkt“, so Britze.

(Bitkom, PM vom 15.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


10.09.2025

EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Das EuG bestärkt die EU-Kommission in der Klimapolitik und bestätigt die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Übergangstechnologien.

weiterlesen
EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Meldung

©Butch/fotolia.com


10.09.2025

Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Die Sozialversicherungsrechengrößen steigen ab 2026 spürbar an und betreffen Millionen Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen.

weiterlesen
Sozialversicherung 2026: Rechengrößen steigen deutlich

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


09.09.2025

BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Mit Urteil vom 15.07.2025 (IX R 13/24) hat der BFH erstmals bestätigt, dass die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt.

weiterlesen
BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank