• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • „Digitale“ Gründer beleben Innovationskraft

24.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

„Digitale“ Gründer beleben Innovationskraft

Beitrag mit Bild

Es gab 6 % mehr Gründer, die an technologischen Innovationen forschen und entwickeln. Dies ist positiv, da insbesondere innovative Unternehmen zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft stärken.

Die Gründungstätigkeit in Deutschland hat zuletzt einen Tiefpunkt markiert, ist dabei aber innovativer geworden. Eine Analyse von KfW Research mit dem Titel „Digitale Gründer werden ihrer Vorreiterrolle gerecht“ zeigt, dass speziell „digitale“ Gründer überdurchschnittlich zur Stärkung Deutschlands Innovationskraft beitragen.

Die Angebote „digitaler“ Gründer (2015: 166.000) können nur mithilfe digitaler Technologien genutzt werden. „’Digitale‘ Gründer sind doppelt so oft innovativ wie ’nicht-digitale‘. Sie sind stärker als andere Gründer auf ‚Neues‘ fokussiert. Darin liegt eine große Wirkungskraft auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung der Volkswirtschaft“, erklärt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW.

„Digitale“ Gründer sind doppelt so oft innovativ wie „nicht-digitale“

Von den untersuchten „digitalen“ Gründern geben 12 % an, dass ihr Angebot eine überregionale Marktneuheit ist, weil es das Angebot zumindest in Deutschland noch nicht gab. Bei „nicht-digitalen“ Gründern sind es nur 5 %. Zudem sind 19 % der „digitalen“ Gründer innovativ – das heißt, sie führen Forschung und Entwicklung durch, um ihr Produkt technologisch zu verfeinern. Der Anteil bei den „nicht-digitalen“ Gründern liegt lediglich bei 10 %. Von zehn „digitalen“ Gründern zielen sieben auf einen überregionalen Absatzmarkt – bei den „nicht-digitalen“ Gründern sind es hingegen nur zwei von zehn. Ein Grund hierfür dürfte sein, dass sich über „digitale“ Vertriebskanäle leichter Kunden über den lokalen Standort hinaus erreichen lassen.

„Digitale“ Gründer benötigen häufiger Anschlussfinanzierungen

Die stärkere Innovationsorientierung und die größeren Zielmärkte ziehen bei „digitalen“ Gründern einen größeren Bedarf an Anschlussfinanzierungen nach sich: Jeder dritte „digitale“ Gründer plant auf Zweijahressicht (2016/2017) sich von externen Kapitalgebern Mittel zu beschaffen, dagegen nur jeder fünfte „nicht-digitale“ Gründer. Dabei haben sie insbesondere häufiger größere Kapitalbedarfe von über 25.000 Euro (9 % vs. 5 %) und von über 100.000 Euro (8 % vs. 5 %). „Nach der Start-up-Phase benötigen ‚digitale‘ Gründer passende Anschlussfinanzierungen, um ihre Geschäftstätigkeit für den internationalen Markt weiter auszubauen. Diese gilt es sicherzustellen, damit die ‚digitalen‘ Unternehmen ihre Innovationskraft ausspielen und ihre besondere volkswirtschaftliche Rolle ausfüllen können“, so Dr. Zeuner.

(KfW, PM vom 23.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank