11.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Die wenigsten regeln ihren digitalen Nachlass

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Was passiert mit dem eigenen Interneterbe nach dem Tod? Für viele Internetnutzer ist das unklar. Nur eine Minderheit regelt den digitalen Nachlass zu Lebzeiten – mit unberechenbaren Folgen für die Erben und manchmal auch den Arbeitgeber.

Acht von zehn Internetnutzern (80 Prozent) geben an, dass sie ihren digitalen Nachlass noch überhaupt nicht geregelt haben. Dabei zeigt sich vor allem die jüngste und die älteste Generation relativ unbedarft. 88 Prozent der 14- bis 29-Jährigen und 96 Prozent der Generation 65 Plus, die im Internet aktiv sind, haben sich um ihren digitalen Nachlass noch überhaupt nicht gekümmert. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. Immerhin 9 Prozent haben ihren digitalen Nachlass bislang wenigstens teilweise geregelt, weitere 9 Prozent haben ihn vollständig geregelt. „Jeder sollte sich frühzeitig darum kümmern, das heißt schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod die eigenen digitalen Daten verwaltet beziehungsweise gelöscht werden sollen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das könne ein Testament oder eine Vollmacht regeln, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.

Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen

Vor allem für den Zugriff auf Online-Dienste wie Soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man eine Regelung treffen, da die Erben nicht automatisch Zugang bekommen. „Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Viele Onlinedienste berufen sich etwa auf den Datenschutz und übergeben das Konto eines Verstorbenen nicht ohne eine entsprechende Verfügung an Angehörige“, so Rohleder. Neben Profilen in Sozialen Medien oder persönlichen E-Mails enthält der digitale Nachlass oft auch wichtige Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen. Von denjenigen, die sich bereits um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben, haben 55 Prozent eine Vollmacht beim Internetdienstleister beziehungsweise der Online-Plattform hinterlegt. 29 Prozent haben testamentarisch beziehungsweise mit einer Verfügung für den Todesfall vorgesorgt. 17 Prozent sagen, dass sie einen Anbieter damit beauftragt haben, im Todesfall alle Online-Konten zu löschen.

Gesetzliche Regelung fehlt

Sechs von zehn Internetnutzern (59 Prozent) ist die Dringlichkeit und Bedeutung der Nachlassregelung durchaus bewusst, doch sie sagen: „Ich weiß, dass ich etwas unternehmen müsste, habe es aber bisher nicht gemacht.“ Lediglich 32 Prozent halten das Thema für unwichtig. Drei von zehn Internetnutzern (30 Prozent) sagen aber auch, dass der digitale Nachlass ein unangenehmes Thema ist, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzt. Sieben von zehn Internetnutzern (69 Prozent) geben an, dass ihnen die Informationen fehlen, um den digitalen Nachlass zu regeln. 72 Prozent fänden es gut, wenn es eine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass gebe, vergleichbar mit dem Erbrecht an Gegenständen.

Mehr erfahren

Welche Probleme rund um den digitalen Nachlass in Zukunft auf uns alle zukommen und wie Unternehmen vorsorgen können erklärt Dr. Martin Gerecke, Rechtsanwalt bei CMS in Deutschland in unserem Interview.

(Bitkom, PM vom 10.08.2017/ Viola C. Didier)


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