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09.05.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Die bAV nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

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©DOC RABE Media/fotolia.com

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung nach einer Zwischenbilanz des seit Januar 2018 gültigen Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt, in dem erstmals Betriebsrentenmodelle mit reiner Beitragszusage statt mit einer garantierten Rentenhöhe eingeführt wurden.

Ziel der Bundesregierung war es, die Verbreitung von Betriebsrenten gerade in kleineren Unternehmen zu fördern. Bisher gibt es in Tarifverträgen in Deutschland aber noch keine Vereinbarungen zu Betriebsrenten, die sich auf reine Beitragszusagen beziehungsweise entsprechende Sozialpartnermodelle festlegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, verfügten 2018 rund 55 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgung.

(Dt. Bundestag, hib vom 08.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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