• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) startet

20.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) startet

Beitrag mit Bild

©BillionPhotos.com/fotolia.com

Die Kreditinstitute haben die digitalen Möglichkeiten für sich entdeckt: Während sich die E-Bilanz in den letzten Jahren bereits zu einem Massenverfahren mit jährlich mehreren Millionen Übermittlungen von digitalen Jahresabschlüssen entwickelt hat, will nunmehr auch die Kreditwirtschaft auf diesen Zug aufspringen.

Bisher leiten Unternehmen oder deren Steuerberater die Jahresabschlüsse überwiegend in gedruckter Form oder als PDF an die Banken und Sparkassen weiter. Dort werden diese manuell erfasst, damit sie von den bank- bzw. sparkasseneigenen Analysesystemen erkannt werden können. Durch den „Digitalen Finanzbericht“ (DiFin) soll dieser Medienbruch zukünftig verhindert werden, indem die Daten im XBRL-Format übertragen werden. Die Kreditwirtschaft verspricht sich hiervon Zeit- und Kostenersparnisse, Unternehmen könnten mit einer schnelleren Kreditentscheidung rechnen.

Keine zusätzlichen Haftungsrisiken

Für Berater entstehen durch den digitalen Finanzbericht keine zusätzlichen Haftungsrisiken. Banken und Sparkassen stellen mit der Haftungsklarstellungserklärung rechtlich klar, dass Steuerberater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt werden, als hätten sie den Abschluss ihren Mandanten zur Einreichung bei der Bank bzw. Sparkasse in Papierform übergeben. Eine Bank bzw. Sparkasse kann erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung abgegeben hat. Darüber hinaus erklärt der Mandant gegenüber seinem Kreditinstitut mit der sog. Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse.

Übermittlung ab April 2018

Die Übermittlung der ersten Digitalen Finanzberichte soll ab April 2018 möglich sein. Derzeit sind jedoch noch nicht alle Softwareanbieter sowie erst ein geringer Anteil der Banken und Sparkassen in der Lage, an diesem Projekt teilzunehmen. Informationen darüber, welche Banken derzeit schon teilnehmen können, finden sich mit weiterführenden Hinweisen auf der DiFin-Website: https://www.digitaler-finanzbericht.de/

(DStV, PM vom 15.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank