Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber eine Ausweitung des Verlustrücktrags umgesetzt. Dieser kann für die Einkommen- und Körperschaftsteuer nun mit verfünffachten Höchstbeträgen und deutlich schneller als bislang genutzt werden. Beim Vortrag bleibt jedoch vorerst alles beim Alten.
Fragen rund um den Arbeitsschutz erleben im Zuge der Corona-Pandemie ebenfalls eine Renaissance. Insbesondere ein betriebliches Sicherheits- und Hygienekonzept ist trotz einer allmählichen Normalisierung der Lage unverzichtbar. Unterbleibt die Implementierung eines solchen Konzeptes, bestehen erhebliche Haftungsrisiken.
In der 16. Ausgabe unseres Spezials werden die folgenden Themen behandelt:
- Quick Fixes beim Verlustabzug – Mindestbesteuerung bleibt: Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hilft den Unternehmen kurzfristig – langfristige Problemlösungen müssen zunächst warten, sollten aber zügig angegangen werden.
- Betriebsschließungsversicherungen im „Corona-Lockdown“: Nach den Betriebsunterbrechungen im Zuge der Corona-Pandemie in den letzten Monaten haben Versicherungen teilweise Leistungen aus Betriebsschließungsversicherungen verweigert. Ein Urteil des LG Mannheim gibt den Versicherten Rückenwind.
- Haftung des Arbeitgebers für Corona-Infektionen: Welche zivilrechtlichen Risiken bestehen bei Corona-Infektionen im Unternehmen?