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24.02.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich

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©marog-pixcells/fotolia.com

Die EU Kommission hat einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht, nach dem personenbezogene Daten im Vereinigten Königreich einen mit dem Europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren Schutz genießen. Damit soll der Datenaustausch künftig ohne weitere Genehmigungen möglich werden.

Die EU-Kommission hat das Verfahren zu Übermittlungen personenbezogener Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich eingeleitet. Nach gründlicher Überprüfung ist die EU-Kommission zu dem Schluss gelangt, dass im Vereinigten Königreich ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Im nächsten Schritt wird der Europäische Datenschutzausschuss eine Stellungnahme abgeben. Auch die Mitgliedstaaten müssen im sogenannten Komitologieverfahren noch ihre Zustimmung geben. Anschließend könnte die Europäische Kommission die endgültigen Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich annehmen.

Datenschutz fußt auf gemeinsamer Basis

„Ein sicherer Datenfluss zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung enger Handelsbeziehungen und eine wirksame Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung“, erklärte Didier Reynders, Kommissar für Justiz. Im Gegensatz zu anderen Drittstaaten, in denen die Konvergenz im Rahmen des Verfahrens zur Sicherstellung der Angemessenheit oftmals voneinander abweichender Systeme weiterentwickelt wird, hat die EU das Datenschutzrecht des Vereinigten Königreichs jahrzehntelang mitgeprägt.

Datenaustausch muss zukunftssicher sein

Da das Vereinigte Königreich nun jedoch nicht mehr durch die Datenschutzvorschriften der EU gebunden ist, ist es umso wichtiger, dass alle Angemessenheitsbeschlüsse zukunftssicher sind. Die angenommenen Beschlüsse sollen daher vorerst für zunächst vier Jahre gültig sein. Nach diesen vier Jahren könnten sie verlängert werden. Voraussetzung ist, dass das Schutzniveau im Vereinigten Königreich weiterhin angemessen wäre.

Bis es so weit ist, gehen die Datenströme zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich weiter. Ihre Sicherheit ist durch eine bedingte Übergangsregelung sichergestellt. Diese wurde im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart. Der Übergangszeitraum endet am 30.06.2021.

(EU Kommission vom 19.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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