• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cum-ex-Verfahren: Klage mit klaren Worten abgewiesen

22.07.2019

Meldung, Steuerrecht

Cum-ex-Verfahren: Klage mit klaren Worten abgewiesen

Beitrag mit Bild

©gguy/fotolia.com

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer ist bereits denknotwendig ausgeschlossen“, erklärt das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil mit deutlichen Worten zu Cum-ex-Geschäften.

Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in der Sache in einem sog. Cum-ex-Verfahren. Das Verfahren bildet ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim Bundeszentralamt für Steuern anhängiger vergleichbarer Streitfälle.

Cum-ex-Verfahren: Darum ging es im Streitfall

Dem Rechtsstreit lagen Aktiengeschäfte zugrunde, die außerbörslich im Rahmen eines Leerverkaufs getätigt worden waren. Die Aktiengeschäfte wurden vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende (Cum-Dividende) abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch (Ex-Dividende) angedient. Zu entscheiden war, ob dem Aktienkäufer (Leerkäufer) ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand.

Kein Anspruch auf Anrechnung der Kapitalertragsteuer

Dies hat das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 19.07.2019 (2 K 2672/17) verneint. Der Aktienkäufer werde bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien. Er habe daher keinen Anspruch auf Anrechnung der hinsichtlich der Dividende einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheide im Übrigen bereits denknotwendig aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Köln, PM vom 19.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)