Im Rahmen der informellen Videokonferenz der EU-Ministerinnen und -Minister für Wirtschafts-, Industrie- und Forschungspolitik fand eine öffentliche Aussprache zur Offenlegung von Ertragssteuerinformationen („öffentliches Country-by-Country-Reporting“) statt.
Mit dem diskutierten Vorschlag, dessen Rechtsgrundlage gem. Art 50 AEUV oder Art. 115 AEUV wegen des steuerrechtlichen Bezugs umstritten ist, versucht die EU-Kommission seit 2016, eine Änderung der Bilanz-Richtlinie 2013/34/EU zu erreichen.
Kompromissvorschlag ausgereift
Eine deutliche Mehrheit der Ministerinnen und Minister vertritt nun die Ansicht, dass der jüngste konsolidierte Kompromissvorschlag des portugiesischen Ratsvorsitzes inhaltlich ausgereift sei. Deutschland legt weiterhin einen Prüfvorbehalt ein. Aufgrund der Videokonferenz war eine formelle Abstimmung nicht möglich, was jedoch schnellstmöglich nachgeholt werden soll, um mit dem EU-Parlament, das seine Position im März 2019 festgelegt hat, zu verhandeln.
Öffentliches Country-by-Country-Reporting
EU-Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro sollen künftig Informationen über ihren Umsatz, ihre Gewinne und Ertragssteuern für jedes EU-Land getrennt sowie für Drittstaaten, die sich auf der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke befinden, offenlegen. Während diese Daten bis jetzt nur den Finanzbehörden vorliegen, hätten bei Durchsetzung des Vorschlags auch NGOs, Journalisten und interessierte Bürger grundsätzlich Zugriff auf die sensiblen Informationen.
(DAV, EiÜ vom 05.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)