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06.10.2021

Meldung, Steuerrecht

Country-by-Country Reporting: Änderung der Bilanzrichtlinie

Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hatte die EU-Kommission 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Country-by-Country Report. Der Wettbewerbsfähigkeitsrat hat dem Vorschlag nun in erster Lesung zugestimmt.

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©DavizroPhotography/fotolia.com

Die Europäische Kommission legte am 12.04.2016 erstmals einen Vorschlag für einen öffentlichen Ertragsteuerinformationsbericht (sog. öffentlicher Country-by-Country Report) für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. Euro vor. Der Vorschlag sieht eine Änderung der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) vor.

Änderung der Bilanzrichtlinie kommt bald

Im Februar 2021 gab es erstmals eine qualifizierte Mehrheit im Wettbewerbsfähigkeitsrat. Danach folgten informelle Trilog-Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament. Am 28.09.2021 stimmte der Wettbewerbsfähigskeitsrat dem Vorschlag zur Änderung der Bilanzrichtlinie in erster Lesung zu. Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Änderung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Öffentliches Country-by-Country Reporting

Länderbezogene Berichte multinationaler Unternehmensgruppen, die den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden (Country-by-Country Reports für Finanzbehörden), gibt es bereits seit längerer Zeit. Diese sind Teil des sog. Base Erosion and Profit Shifting-Projekts (BEPS-Projekt) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 2015 wurde der Abschlussbericht des Aktionspunkts 13 vorgelegt, der u. a. das Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden enthält.

In Deutschland sind Unternehmensgruppen seit 2016 nach § 138a der Abgabenordung (AO) zum Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden verpflichtet. Die multinationalen Unternehmensgruppen müssen den Finanzbehörden bestimmte Kennzahlen wie z. B. Umsatzerlöse, gezahlte Ertragsteuern, Gewinn und Eigenkapital mitteilen sowie alle Konzerneinheiten mit jeweiliger Hauptgeschäftstätigkeit auflisten. Die im Rahmen des öffentlichen Country-by-Country Reporting zu veröffentlichenden Kennzahlen sind größtenteils deckungsgleich mit denen des Country-by-Country Reporting für Finanzbehörden.


BMF vom 01.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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