Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, gibt es nun die erweiterten Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV.
Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022
„Die Corona-Situation ist außergewöhnlich ernst. Wir haben uns deshalb in der Bundesregierung darauf geeinigt, einen Sicherheitsgurt für die Beschäftigten, die kleinen und mittleren Unternehmen und die Aussteller auf Weihnachtsmärkten anzulegen. Denn Beschäftigte und Unternehmen brauchen jetzt die Planungssicherheit für die Überwindung der letzten Durststrecke. Wir verlängern daher den bewährten Instrumentenmix aus Kurzarbeitergeld und Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Umsatzrückgang von mindestens 30 % notwendig für Antragstellung
Grundsätzlich würden bei der Überbrückungshilfe IV die bewährten Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten und die Hilfen bis März 2022 verlängert. Unternehmen müssten weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und würden umfassend ihre Betriebskosten erstattet bekommen.
Neustarthilfe für Soloselbstständige bis März 2022 verlängert
Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen. Auch die Neustarthilfe für Selbstständige wird bis Ende März 2022 verlängert. Soloselbstständige könnten weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.