12.05.2021

Meldung, Steuerrecht

Corona-Bonus bis Ende März 2022 steuerfrei

Beitrag mit Bild

©Tom Baker/123rf.com

Der Gesetzgeber schuf bereits im letzten Jahr für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter auszuzahlen. Arbeitgeber sollen jetzt über den 30.06.2021 hinaus bis Ende März 2022 Zeit erhalten, den Bonus zu gewähren.

Arbeitnehmer können seit April letzten Jahres von dem sog. Corona-Bonus profitieren. Bis 1.500 Euro können Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise an ihre Mitarbeiter auszahlen.

Auszahlungsfrist für Corona-Bonus wird verlängert

Die Auszahlungsfrist hat man im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 zunächst auf Ende Juni 2021 terminiert (BGBl. I, S. 3096). Die Frist dürfte sich nun verlängern. Der Bundestag hat jüngst den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen (BT-Drs. 19/28925). Demnach könnte sich eine Verlängerung der Frist für die Zahlung des Corona-Bonus bis Ende März 2022 ergeben. Die Zustimmung des Bundesrats sollte am 28.05.2021 erfolgen.

Keine mehrfache Auszahlung

Die Verlängerung soll den gegebenenfalls vorhandenen Liquiditätsengpässen vieler Arbeitgeber Rechnung tragen. Sie führt jedoch nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden können. Die Zahlung von mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro soll jedoch möglich sein.

(DStV vom 11.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


21.08.2025

BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Ein Ehevertrag kann steuerlich rückwirkend geändert werden, wenn beide Ehepartner einem Irrtum über die Steuerfolgen unterlagen und der Vertrag deshalb rückabgewickelt wird.

weiterlesen
BFH: Steuerpflicht bei Ehevertrag kann rückwirkend entfallen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


21.08.2025

FACHFRAGEN: Finance als Co-Pilot der Transformation bei OBI – Erfahrungen und Erfolgsfaktoren

Heute richten wir den Fokus in unserem Podcast auf den Finance-Bereich – nicht als klassische Reporting-Instanz, sondern als strategischen Co-Piloten der unternehmerischen Transformation. Wie gelingt dieser Rollenwandel in der Praxis? Welche Kompetenzen, Strukturen und Technologien braucht Finance, um die Transformation nicht nur zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten? Und wie gelingt es, innerhalb des Unternehmens als glaubwürdiger, wirkungsvoller Partner zu zählen?

weiterlesen
FACHFRAGEN: Finance als Co-Pilot der Transformation bei OBI – Erfahrungen und Erfolgsfaktoren

Meldung

adam121/123rf.com


21.08.2025

NFT-Handel: FG klärt Umsatzsteuer-Fragen

Erstmals musste sich ein deutsches Finanzgericht mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit NFT befassen.

weiterlesen
NFT-Handel: FG klärt Umsatzsteuer-Fragen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank