31.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Chancen und Risiken von Crowdworking

Beitrag mit Bild

Crowdworking bietet den Vorteil, auf egalitärer Basis – also unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder gesellschaftlichem Status und somit diskriminierungsfrei – zu funktionieren.

Crowdworking bietet für Unternehmen große Chancen: Sie können schnell auf ein schwankendes Auftragsvolumen reagieren und damit auch Kosten sparen. Wie mit jeder neuen Arbeitsform stellen sich aber auch im Bereich des Crowdworkings neue Herausforderungen und Risiken.

Die fortschreitende Digitalisierung ermöglicht und erfordert ein anderes Arbeiten. Crowdworking – d.h. die Auslagerung von einzelnen Arbeitsschritten an das Netzwerk der Internetnutzer über digitale Plattformen – gewinnt in Deutschland zunehmend an Relevanz. Schon fast ein Fünftel aller Unternehmen nutzt die damit verbundene Möglichkeit, ein breites Wissens- und Kreativitätspotenzial zu erschließen und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Crowdworking als Chance für Mittelständler

In Deutschland ist Crowdworking zwar bisher nicht so verbreitet wie in den USA, gewinnt aber immer mehr an Relevanz. Schätzungen zufolge gibt es derzeit gut eine Mio. Crowdworker in Deutschland und fast 19 % aller Unternehmen arbeiten in ausgewählten Unternehmensbereichen mit Crowdworkern zusammen. Für rund 80 % der Crowdworker ist das Crowdworking ein Nebenverdienst. Unternehmen können sich jedoch damit ein Wissens- und Talentpotenzial erschließen, das durch die eigene Belegschaft kaum abgedeckt werden kann. Gerade im kreativen Bereich können Arbeitgeber sich den Ideenreichtum der Crowd zunutze machen. Eine Chance ist Crowdworking auch für Mittelständler, die in ihrem Einzugsbereich nicht ausreichend qualifiziertes Fachpersonal finden. Für Unternehmer besteht dabei jedoch die Gefahr von Kompetenzverlust sowie Wissensabfluss.

Rechtliche Risiken im Fokus

In ihrem Fachbeitrag „Rechtliche Rahmenbedingungen von Crowdworking“ beleuchten RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec, RAin Kira Falter und RAin Amelie Schäfer die arbeits-, sozialversicherungs-, urheber- und datenschutzrechtlichen Fragen und Herausforderungen, die sich durch diese neue Form der Arbeit ergeben. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 28.10.2016, Heft 43, Seite 2543 ff. sowie online unter DB1218574


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank