Der Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) hat einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zur externen und internen Abschlussprüferrotation veröffentlicht.
Alle Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen ihren Abschlussprüfer in bestimmten zeitlichen Abständen wechseln. Unabhängig von dieser externen Rotation besteht auch eine Pflicht zur internen Rotation. Die Rotationen bedeuten unter anderem auch mehr Verantwortung für den Aufsichtsrat. Denn das Kontrollgremium prüft nicht nur, ob das Verbot der Erbringung von verbotenen Nichtprüfungsleistungen und die Kappungsgrenze eingehalten werden. Der Aufsichtsrat muss auch die Rotationsregeln nach bestimmten Auswahlkriterien überwachen.
CEAOB-Leitfaden zur Abschlussprüferrotation
Der Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) hat am 28.11.2019 einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zu den Rotationspflichten des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs) verabschiedet und veröffentlicht.
Diese „Guidelines on the duration of the audit Engagement“ behandeln Zweifelsfragen zur externen und internen Rotation nach der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung von PIE (EU-APrVO) einschließlich der diesbezüglichen Übergangsregeln (Artikel 17 und 41 EU-APrVO), insbesondere im Hinblick auf die sachgerechte Bestimmung der jeweils geltenden Rotationsfristen.
Den Leitfaden finden Sie hier.
IDW Positionspapier zur Abschlussprüferrichtlinie
Zahlreiche im CEAOB-Leitfaden angesprochene Aspekte sind im IDW Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-APrVO und der Abschlussprüferrichtlinie (derzeit in der vierten Auflage, Stand 23.05.2018) bereits adressiert. Bei der anstehenden Überarbeitung des Positionspapiers wird der IDW Arbeitskreis „Regulierung der Abschlussprüfung und Berufsgrundsätze“ die Positionen des CEAOB erörtern und entsprechend berücksichtigen.
(IDW vom 04.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)