Der Deutsche Bundestag hat das Basisregister für Unternehmensstammdaten auf den Weg gebracht. Das Unternehmensbasisregister soll künftig für erheblich weniger Bürokratie bei den Unternehmen und eine Entlastung der Verwaltung sorgen. Unternehmen melden dann ihre Daten nur noch einmal – alle Behörden können darauf zugreifen.
Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen aufseiten der Unternehmen und der Verwaltung zu unnötiger Bürokratie.
Unternehmensbasisregister wichtiger Schritt der Digitalisierung
Das Unternehmensbasisregister-Gesetz (UBRegG) schafft die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland. Das Register erfasst alle Stammdaten wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um eine register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die bereits existierende Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).
Ende der Mehrfach-Meldungen
Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschlossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.
(BMWi vom 11.06.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)