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03.09.2026

Meldung, Steuerrecht

Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 02.09.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Mit der Reform sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden.

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Mit der Einkommensteuerreform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben. Über 600 € mehr im Jahr hat eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen dann zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich ein Entlastungsvolumen von ca. 10 Mrd. €. Die Entlastungen werden in zwei Stufen erfolgen und ab dem Jahr 2028 vollumfänglich wirksam sein.

Um eine Entlastung für die große Mehrheit zu ermöglichen, werden die höchsten Spitzeneinkommen mehr beitragen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € gelten. Ab 280.000 € wird zudem eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten. Das sind die wichtigsten Maßnahmen:

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028).
  • Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 € abgeflacht. Davon profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen.
  • Das Kindergeld steigt von heute 259 € zunächst auf 267 € (2027) und dann 272 € (2028) je Kind und Monat.
  • Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028).
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 €. Rund 1,3 Mio. Steuerpflichtige sparen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
  • Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 €.

BMF vom 02.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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Martin Liebernickel


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