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11.11.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat stimmt Gesetz zum Bürokratieabbau zu

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©jat306/fotolia.com

Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am 08.11.2019 auch der Bundesrat dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung zugutekommen.

Was ist neu? Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier ab. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kürzere Aufbewahrung elektronischer Steuerunterlagen

Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird vereinfacht. Für Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Weniger Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Firmengründer

Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, unter anderem für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen; oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche unterstützen.

Echter Bürokratieabbau: Weniger Statistikpflichten

Zudem reduziert das Gesetz zum Bürokratieabbau die Statistikpflichten. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.

Milliarden-Entlastung erwartet

Die Bundesregierung rechnet mit einem Entlastungsvolumen von über einer Milliarde Euro.

Kritik: Kein großer Wurf

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat das Gesetz als einen Schritt zur Entlastung des Mittelstands. Er kritisiert allerdings, der Bundestagbeschluss sei kein großer Wurf, sondern habe die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen lassen. Er bleibe im Umfang deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre.

Weitere Bemühungen zum Bürokratieabbau gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieabbau entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Länder kündigen an, den Bund dabei mit Vorschlägen unterstützen.

(Bundesrat vom 08.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


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