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29.04.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Bundeskabinett beschließt Sozialschutzpaket II

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©magann/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Mit dem Andauern der Corona-Pandemie wird deutlich, wo weitere Unterstützung nötig ist. Entsprechend wird das Kurzarbeitergeld aufgestockt.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes wird nach längerer Bezugsdauer erhöht. Außerdem wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 enden würde. Damit setzt das Sozialschutzpaket II die Maßnahmen um, auf die sich die Koalition am 22.04.2020 verständigt hatte. Neben den Leistungsverbesserungen im Bereich des Kurzarbeiter- und des Arbeitslosengelds sieht das Sozialschutzpaket II eine Reihe weiterer Regelungen zur Bewältigung der Corona-Krise vor.

Verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 % (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden ab dem 01.05. bis zum 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitsuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Daher verlängert sich das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate, deren Anspruch zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 endet.

Finanzielle Auswirkungen des Sozialschutzpaket II

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes führt zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise rund 680 Millionen Euro. Die Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld führt zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise rund 1,95 Mrd. Demgegenüber stehen Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von schätzungsweise rund 120 Millionen Euro (Kurzarbeitergeld) bzw. 530 Millionen Euro (Arbeitslosengeld).

Arbeitsgerichte und Sozialgerichte

Für die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit erfolgt ein Ausbau der Möglichkeiten des Einsatzes von Videokonferenzen in der mündlichen Verhandlung. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert. Gleiches gilt für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeitsausschüsse wie auch für Verhandlungen des Tarifausschusses im Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen. Künftig soll auch hier in begründeten Fällen eine Teilnahme durch Video- oder Telefonkonferenzen möglich sein.

(BMAS vom 29.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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