• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

26.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

Beitrag mit Bild

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro.

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass der Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 01.01.2017 angehoben wird.

Die Anhebung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.06.2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

(BMAS PM Nr. 50/2016 vom 26.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


15.04.2024

Euro 7: Neue Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Pkw und Lkw

Die Euro-7-Verordnung enthält Vorschriften für die Abgasemissionen von Straßenfahrzeugen, aber auch für andere Emissionsarten wie Reifenabrieb und Bremspartikelemissionen.

weiterlesen
Euro 7: Neue Vorschriften über Emissionsgrenzwerte für Pkw und Lkw

Meldung

vortosmedia/123rf.com


15.04.2024

Zum Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen

Die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags ist zulässig, sagt das Finanzgericht Köln. Die nachträgliche Streichung führe zu keinen irreparablen Nachteilen.

weiterlesen
Zum Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


12.04.2024

Gesetzentwurf „Solarpaket I“

Mit dem „Solarpaket I“ wird die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung in einem ersten Schritt umgesetzt. Zugleich ist das Solarpaket ein positives Beispiel für Bürokratieabbau.

weiterlesen
Gesetzentwurf „Solarpaket I“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank