15.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

BSG zur Regelaltersrente ohne „Abschlag“

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers dem Rentenversicherungsträger die schädigungsbedingt in Anspruch genommene vorzeitige Altersrente des Versicherten vollständig erstattet, hat die Berechnung der nachfolgenden Regelaltersrente ohne Abschläge zu erfolgen. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt.

Der Rentenversicherungsträger hatte dem Kläger nach der Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit von März 2006 bis Mai 2010 die folgende Regelaltersrente weiterhin nur unter Anwendung eines abgesenkten Zugangsfaktors – 0,847 anstelle von 1,0 – bewilligt; die vorzeitig bezogene Rente wurde dem Rentenversicherungsträger vom Haftpflichtversicherer jedoch vollständig erstattet.

Planwidrige Regelungslücke

Die Regelaltersrentengewährung mit Abschlägen ist zu Unrecht erfolgt, wie der 13. Senat des Bundessozialgerichts am 13.12.2017 (B 13 R 3/17 R) entschied. Er bestätigte deshalb das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig, das die Beklagte zur Gewährung einer Regelaltersrente unter Anwendung eines einheitlichen Zugangsfaktors von 1,0 verurteilt hatte. Rechtsgrundlage ist insoweit zwar nicht § 77 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 SGB VI unmittelbar. Er sieht eine Erhöhung des monatlichen Zugangsfaktors vor, wenn die Rente nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen wird. Die Regelung ist hier jedoch analog anzuwenden. Der Gesetzgeber hat die partielle Fortwirkung des abgesenkten Zugangsfaktors bei einer Regelaltersrente im Anschluss an eine schädigungsbedingt vorzeitig in Anspruch genommene und später erstattete Altersrente nicht in den Blick genommen. Diese planwidrige Regelungslücke ist – zumindest in Fällen wie dem vorliegenden – sachgerecht nur mittels einer Durchbrechung der grundsätzlichen Fortschreibung des abgesenkten Zugangsfaktors bei der Regelaltersrente zu schließen.

(BSG, PM vom 13.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank