• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BMF zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz 2018

12.04.2018

Meldung, Steuerrecht

BMF zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz 2018

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Frage beantwortet, ob die verlängerte Frist für die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen nach § 56 Absatz 1 Satz 4 InvStG über den Wortlaut hinaus auch bei Investmentfonds mit kalendergleichem Geschäftsjahr anzuwenden ist.

§ 56 Absatz 1 Satz 4 InvStG verlängert die Frist für die Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen für die nach § 56 Absatz 1 Satz 3 InvStG fingierten Rumpfgeschäftsjahre von vier auf zwölf Monate. Durch diese Verlängerung soll eine Möglichkeit geschaffen werden, den sich zum Jahresende 2017 zusammenballenden Aufwand für die Erstellung und Testierung von Besteuerungsgrundlagen zeitlich zu strecken. Aufgrund dieses Zweckes ist § 56 Absatz 1 Satz 4 InvStG über seinen Wortlaut hinaus auch auf Investmentfonds mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr anzuwenden.

Das BMF-Schreiben IV C 1 vom 09.04.2018 finden Sie hier.

(BMF vom 09.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


25.04.2024

EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche enthalten verschärfte Überwachungsbestimmungen sowie eine EU-weite Obergrenze von 10.000 € für Barzahlungen.

weiterlesen
EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank