05.11.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Blockchain-Studie der EU-Kommission

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©DenysRudyi/fotolia.com

Der Wissenschaftliche Dienst der Europäischen Kommission hat sich in einem Bericht mit Blockchain-Technologien befasst. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung dieser neuen Technologien einen Bedarf an regulatorischem Tätigwerden mit sich bringt.

Blockchain-Technologien sind insbesondere in den USA und China, gefolgt von der EU, auf dem Vormarsch. Der Bericht geht dabei auf die zahlreichen möglichen Gebiete ein, in denen Blockchain-Technologien eingesetzt werden können. Jenseits der derzeit viel diskutierten Kryptowährungen handelt es sich hierbei beispielsweise um Handels- und Lieferketten, den Energiesektor, die kreative Branche, das Gesundheitswesen sowie Regierung und Verwaltung.

Regulatorische Schwierigkeiten bei Blockchain-Technologie

Regulatorische Schwierigkeiten betreffen beispielsweise das jeweils anwendbare Recht bzw. die anwendbare Jurisdiktion im Falle von dezentralisierten Netzwerken. Ferner müssen Token und Münzen rechtlich eingeordnet werden und Verbraucher- und Investorenschutz sichergestellt werden.

Weitere Fragestellungen betreffen Datenschutz und Privatsphäre sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Geldwäscheregelungen. Beispielsweise für die Kryptowährungen gibt es ferner keine Aufsichts- oder sonstige Instanz, was sie für spekulative Aktivitäten anfällig macht.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich

Blockchains werden schließlich andere Technologien ergänzen wie Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und Cloud Computing. Um dabei einen maximalen Nutzen zu erzielen, sollten Initiativen in diesen Bereichen verbunden werden und Politik, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie der technische Sektor zusammenarbeiten.

Den Bericht „Blockchain jetzt und morgen“ finden Sie hier.

(BRAK vom 31.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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