23.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Bilanzprüfungsreform im Finanzwesen

Beitrag mit Bild

Jeder Prüferwechsel beeinträchtige die Qualität der Prüfung, lautete die Kritik am Gesetzentwurf.

Zustimmung und Kritik gab es bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7219) zur Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Union soll künftig dafür Sorge tragen, fehlerhafte Jahresabschlussprüfungen insbesondere bei Banken und Versicherungen zu vermeiden. Solche Fehler waren in der Finanzkrise zutage getreten.

Abschlussprüferwechsel in der Kritik

Bei einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs gab es unter den Sachverständigen Zweifel, ob damit tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, zu verlässlicheren Bilanzen zu kommen. Zu den umstrittenen Regelungen gehörte, dass die Abschlussprüfer häufiger als bei anderen Unternehmen gewechselt werden müssen, nämlich nach spätestens zehn Jahren. Was dem Schutz vor unrichtigen Angaben dienen sollte, könnte nach Einschätzung mancher Gutachter auch das Gegenteil bewirken.

(hib vom 22.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Butch/fotolia.com


24.04.2024

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Im Steuerrecht wird bei der Pauschalbesteuerung anders verfahren als im Sozialversicherungsrecht und so kann eine verspätete Pauschalversteuerung zum Problem werden.

weiterlesen
Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


24.04.2024

Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Die Einführung der Pflichtprüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD wird für die deutsche Wirtschaft eine große Herausforderung werden.

weiterlesen
Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

Steuerboard

Jannis Lührs


23.04.2024

Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Im Rahmen von Reorganisationen und Transaktionen kommt regelmäßig im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die Vorschrift des § 21 UmwStG zur Anwendung.

weiterlesen
Steuerneutraler Roll-over: Buchwertantrag beim grenzüberschreitenden Anteilstausch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank