• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BGH zur abträglichen Äußerung eines Rechtsanwalts

30.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGH zur abträglichen Äußerung eines Rechtsanwalts

Beitrag mit Bild

Ein Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers kann vorliegen, wenn einer Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.

Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn sich abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können.

Im Streitfall hatte sich ein Rechtsanwalt in einem Zeitungsartikel über einen Anwaltsnotar geäußert: „Ich halte das für organisierte Wirtschaftskriminalität, bei der gezielt Anleger ruiniert werden“. Der Betroffene hatte daraufhin auf Unterlassung geklagt.

Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers

Der BGH betonte in seinem Urteil I ZR 160/14 vom 31.03.2016, dass der gegenüber einem Anwaltsnotar in einem Zeitungsartikel erhobene Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern besonders schwer wiegen und auch in Abwägung mit der Meinungsfreiheit einen Unterlassungsanspruch wegen Herabwürdigung eines Mitbewerbers begründen kann, wenn dieser Bewertung im Kontext der Äußerung eine sachliche Grundlage fehlt.

Wann liegt eine geschäftliche Handlung vor?

Zudem stellte der BGH fest, dass eine geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt seine Kontakte zu Medien nutzt, um über eine Berichterstattung zu aktuellen Rechtsstreitigkeiten vorrangig potentielle Mandanten auf seine anwaltliche Dienstleistung aufmerksam zu machen. Denn bei objektiver Betrachtung liege der für die Annahme einer geschäftlichen Handlung notwendige funktionale Zusammenhang mit der Förderung des Bezugs von Dienstleistungen vor.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin 5/2016 vom 25.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.03.2024

Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Im Bereich des EU-Gesellschaftsrechts sollen digitale Lösungen den Verwaltungsaufwand drastisch verringern und Gesellschaften von Bürokratie entlasten.

weiterlesen
Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge im EU-Gesellschaftsrecht

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


18.03.2024

Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Die Frist für Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde auf den 30.09.2024 verlängert.

weiterlesen
Frist für Corona-Schlussabrechnungen auf den 30.09.2024 verlängert

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


15.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

weiterlesen
KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank