• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BfJ: Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

19.05.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

BfJ: Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud/fotolia.com

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) passt die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Erleichterungen für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nicht fristgerecht veröffentlicht haben, teilweise an die veränderten Umstände an.

Nach wie vor können Unternehmen, die für den Jahresabschluss 2018 oder frühere Jahre vom BfJ eine Androhungsverfügung mit Ausstellungsdatum zwischen dem 06.02. und dem 20.03.2020 erhalten haben, die Offenlegung bis zum 12.06.2020 nachholen. In diesem Fall wird das zuvor angedrohte Ordnungsgeld nicht festgesetzt.

Gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung zwischen dem 01.01.2020 und dem Ablauf des 30.04.2020 endete, wird das Bundesamt vor dem Ablauf eines Zeitraums von zwei Monaten nach Ablauf der regulären Offenlegungsfrist kein Ordnungsgeldverfahren einleiten.

Einleitung oder Fortsetzung von Ordnungsgeldverfahren

Im Übrigen – d. h. wenn keine der vorgenannten Erleichterungen eingreift – müssen Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht binnen der gesetzlich vorgesehenen Frist nicht nachgekommen sind, ab sofort wieder mit der Einleitung oder Fortsetzung von Ordnungsgeldverfahren rechnen. Diesen Unternehmen wird empfohlen, die Offenlegung unverzüglich nachzuholen, um die Androhung oder Festsetzung eines Ordnungsgelds zu vermeiden.

Mehr Informationen beim BfJ

Die im Hinblick auf die Corona-Krise geschaffenen Erleichterungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren gelten zunächst fort. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/ehug veröffentlicht.

(BfJ, PM vom 18.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht