Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass gerichtliche Entscheidungen auch aufgrund einer Beratung im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden können.
Gerichtliche Entscheidungen eines Senats des BFH haben nach Beratung und Abstimmung durch die an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter (Senatsmitglieder) zu ergehen. Ob eine solche Beratung und Abstimmung auch in einer Videokonferenz möglich ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Entscheidung hierüber gehört jedenfalls nicht zu den Befugnissen des Vorsitzenden nach § 194 Abs. 1 GVG.
Videokonferenz statt Präsenzsitzung
Nach Auffassung des BFH kann eine wirksame Beratung und Abstimmung eines –wie beim BFH— nur aus Berufsrichtern bestehenden Richterkollegiums statt in einer Präsenzsitzung in einem geschlossenen Raum auch im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden. Dafür muss gewährleistet sein, dass bei gleichzeitiger Teilnahme sämtlicher an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter jede Person jederzeit und zeitgleich mit den anderen kommunizieren kann und alle die gesamte Kommunikation in Ton und Bild mitverfolgen können.
Wichtig: Gesicherte Datenverbindung
Der Senat hält eine so durchgeführte Beratung und Abstimmung jedenfalls für zulässig. Voraussetzung ist, dass sie technisch auf Grundlage einer gesicherten Datenverbindung erfolgt, das Richterkollegium aus Berufsrichtern besteht und alle Richter mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind. Zudem sollen sie bis zum Abschluss der Abstimmung jederzeit die Möglichkeit haben, auf der Durchführung einer Präsenzberatung und -abstimmung zu bestehen (Urteil vom 10.02.2021 – IV R 35/19).
Auf diese Weise ist jedenfalls in Verfahren, die keine mündliche Verhandlung erfordern, auch in Pandemiezeiten der effektive Rechtsschutz in angemessener Zeit gewährleistet.
(BFH vom 29.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)