08.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Betrieb muss Arbeitskampf nicht unterstützen

Beitrag mit Bild

Kein Streik auf dem Betriebsgelände: Auch unter Berücksichtigung des Streikrechts ist ein Arbeitgeber nicht gehalten, einen gegen ihn gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.

Ver.di will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikmaßnahmen u.a. auf dem – nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden – Parkplatz des Unternehmens durchzuführen, weil angesichts der örtlichen Verhältnisse und des Organisationsgrads der Belegschaft nur so ein Streik effektiv geführt werden könne. Hiergegen wendet sich die Amazon Pforzheim GmbH mit einer Unterlassungsklage.

Betriebsgelände muss nicht für Streikmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden

Das ArbG Berlin hat der Klage mit Urteil vom 07.04.2016 (Az. 41 Ca 15029/15) entsprochen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die Amazon Pforzheim GmbH auch unter Berücksichtigung des Streikrechts der Gewerkschaft nicht gehalten, einen gegen sie selbst gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen und muss deshalb ihr Betriebsgelände – unabhängig von einer Einfriedung – nicht für Streikmaßnahmen zur Verfügung stellen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM Nr. 15/2016 vom 07.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


19.04.2024

Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister gibt Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz, um Fehlerquellen in der Praxis zu vermeiden.

weiterlesen
Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Meldung

©Travis/fotolia.com


19.04.2024

Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Der DStV beurteilt die Umsetzung der im neuerlichen BMF-Entwurfsschreiben ausgeführten Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen in der Praxis als schwierig.

weiterlesen
Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank