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11.09.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Best Practice-Modell für Datenschutz-Einwilligungsmanagement

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©HNFOTO/fotolia.com

Die neue Studie „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Auswahlmöglichkeiten bei Einwilligungen haben und schätzen vor allem datensparsame Voreinstellungen.

Die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten maßgeblich gestärkt. So muss die Einwilligung für die Datenverarbeitung nach der DSGVO freiwillig und informiert erfolgen.

Studie Datenschutz-Einwilligungsmanagement

In der Praxis werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz jedoch zu oft mit fehlenden Auswahlmöglichkeiten, undurchsichtigem Web-Design und langen Texten konfrontiert, wenn es um die datenschutzrechtliche Einwilligung geht. Wenn Nutzer „genervt“ alles wegklicken, wird häufig angeführt, sie hätten vermeintlich kein Interesse an der Mitentscheidung über ihre Datenverarbeitung. Vor diesem Hintergrund hat das BMJV das Forschungsprojekt „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“ in Auftrag gegeben.  Ziel ist, bestehende Einwilligungsmanagement-Modelle zu analysieren, Nutzerpräferenzen zu erfassen und neue Lösungsansätze zur rechtskonformen und nutzerfreundlichen Datenschutz-Einwilligung zu entwickeln.

Es gibt praxistaugliche Möglichkeiten

Im Kern zeigt das Forschungsprojekt: Es gibt praxistaugliche Möglichkeiten, die Vorgaben der DSGVO rechtskonform und nutzerfreundlich umzusetzen. Dazu wird für den Online-Bereich ein innovatives Best Practice-Modell mit einem konkreten Web-Design vorgestellt. Dabei werden die zentralen Anforderungen an das Best Practice-Modell und Schritte zur Umsetzung beschrieben.

Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der im Projekt durchgeführten  Online-Befragung und zweier Praxistests, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher individuelle Wahl- und Einstellungsmöglichkeiten bei Einwilligungen und datensparsame Voreinstellungen klar befürwortet. Damit stirbt auch der Mythos, Verbraucherinnen und Verbraucher wären „klickmüde“ und hätten vermeintlich kein Interesse daran, sich eingehender mit datenschutzrechtlichen Einwilligungen zu beschäftigen. Die repräsentative Online-Befragung stellt zudem heraus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Anbieter, die differenzierte Einwilligungsmodelle einsetzen, als wesentlich vertrauenswürdiger einschätzen als solche, die keine Wahlmöglichkeiten lassen. Die überwiegende Mehrheit der Befragten hält es sogar für problematisch, wenn sie einen Dienst nur bei Einwilligung in eine nicht erforderliche Datenverarbeitung nutzen kann.

So geht Datenschutz-Einwilligungsmanagement

Von der Studie geht somit eine wichtige Impulswirkung für Unternehmen aus. Diese können sich bei der Gestaltung des Web-Designs an dem Best Practice-Modell orientieren. Sie profitieren davon, dass die Nutzer Unternehmen, die zentrale Aspekte des Modells berücksichtigen, als positiver und vertrauensvoller einschätzen. Die Studie kann hier heruntergeladen werden.

(BMJV vom 07.09.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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